AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein
    Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Firma Olli´s Partycomponents. Mit der Auftragserteilung bzw. Bestellung erkennt der Kunde die AGB an. Der Inhalt und der Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von Olli´s Partycomponents. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Olli´s Partycomponents schriftlich bestätigt werden.

    Alle Angebote, die durch die Firma Olli´s Partycomponents gemacht werden sind unverbindlich. Mietartikel sind Eigentum der Firma Olli´s Partycomponents.

 

  1. Vermietung

    2.1 Mietvertrag
    Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das Angebot rechtsgültig unterschrieben zurückgesendet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände. Eine Mieteinheit beträgt 2 Tage.

    2.2 Preise
    Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 2 Tage). Alle Preise gelten „ab Werk“ und sind exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Reinigungskosten sind im Mietpreis nicht enthalten, hinzukommen Transportkosten pauschal 40,00€ bis zu einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer. Für jeden weiteren Kilometer fallen 1,00 Euro an. Bei Selbstabholung entfällt dieser Posten.

 

2.2.1 Beratungspauschale
Es fällt bei Vorort-Beratung eine Beratungspauschale von 40,00 Euro an. Diese Pauschale wird bei Vertragsabschluss mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Sollte der Rechnungsbetrag weniger als 40,00 Euro betragen, behält sich Olli´s Partycomponents vor, 25 Prozent der Beratungspauschale in Rechnung zu stellen.

 

2.3 Bezahlung
Der Gesamtrechnung wird bei Entgegennahme der Mietgegenstände fällig. Die Rechnung ist ohne Abzüge zu begleichen. Die Transportkosten können erst nach Auslieferung exakt bestimmt werden. Der Vermieter behält sich daher vor, die Transportkosten nachträglich noch in Rechnung zustellen

 

2.4 Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 2 Tagen (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Gibt der Mieter sämtliche übernommene Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Fall werden für jede weitere angefangene Mieteinheit die entsprechenden Kosten anfallen.

 

2.5 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Bei Abholung/Übergabe der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Funktion kontrollieren. Sollte die Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter den Vermieter beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren.

 

2.6 Lieferung
Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.

Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber (kein Wasser mehr im Gegenstand etc.) bereit stehen.

2.7 Haftung
2.7.1 Mietgegenstände

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden.
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.
2.7.2 Haftung Registrierkasse

Für das Programmieren der Registrierkasse ist der Vermieter zuständig. Der Mieter hat die Pflicht die Programmierung vor Inbetriebnahme auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu prüfen und zu bestätigen. Für die Programmierung müssen die genauen Artikelbezeichnungen und Endpreise mindestens zwei Wochen vor Beginn der Mietdauer schriftlich vorliegen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch falsche Programmierung und/oder bei der Benutzung eintreten. Hierfür ist ausschließlich der Mieter haftbar zu machen. Bei Verlust eines oder mehrere Schlüssel wird dem Mieter sämtliche Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Neuanschaffung der Schlüssel oder Registrierkasse in Rechnung gestellt.

 

2.7.3 Haftung Stromversorgung

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Stromversorgung bis zum Endgerät, welches vom Vermieter gestellt wird, technisch einwandfrei funktionsfähig ist. Für Schäden am Endgerät, welche durch falsche Stromversorgung oder falsch angeschlossene Verkabelung entstehen, ist der Mieter haftbar zu machen. Der Mieter hat sämtliche Kosten, die zur Instandsetzung bzw. zur Neubeschaffung anfallen, komplett zu tragen.
2.7.4 Haftung bei Gas
Der Mieter wird bei Übergabe von Geräten, welche mit Gas betrieben werden, in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes eingewiesen. Für Schäden am Endgerät durch falsche Nutzung oder nicht sachgemäßem Gebrauch entstehen, ist der Mieter haftbar zu machen. Der Mieter hat sämtliche Kosten, die zur Instandsetzung bzw. zur Neubeschaffung anfallen, komplett zu tragen.

2.8 Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

 

2.9 Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe reinigen. Der Vermieter behält sich vor, Reinigung der Gegenstände (im Bedarfsfall) separat zu berechnen. Es besteht die Möglichkeit, die Reinigung der Gegenstände dazu zu buchen. Der Preis ist separat anzufragen.

2.10 Stornierung
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, wird eine Gebühr für die bis dahin entstandenen Kosten und Mietausfall berechnet. Bei kurzfristiger Absage kann die speziell gekaufte Ware mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht in das Eigentum der Firma Olli´s Partycomponents über.

 

2.11 Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto und Videoaufnahmen usw. zu machen und Werbung anzubringen.

2.12 Abbildungen/ Fotos
Abbildungen und Fotos in Broschüren, Internetseiten und Präsentationen können geringfügig abweichen.

2.13 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

 

  1. Urheberrecht
    Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Die Daten dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, versendet oder durch andere Mittel verteilt werden.
    Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Olli´s Partycomponents ist keine Verwendung möglich. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor.

 

  1. Datenschutz
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

  1. Gerichtsstand
    Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung sowie wegen aller anderen aus Geschäftsbeziehungen der Parteien herrührenden Forderungen ist der Geschäftssitz der Firma Olli´s Partycomponents.

 

  1. Gültigkeit
    Diese Bedingungen sind ab 01.01.2019 gültig.

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